Absturzsicherung vs. Absturzhöhe

Ab welcher Höhe brauche ich eine Absturzsicherung?

Ein falscher Tritt und es ist passiert: Dächer, Balkone, Treppen und Mauervorsprünge bergen hohes Unfallpotenzial. Kollektive Absturzsicherungen verhindern schwere oder sogar lebensbedrohliche Verletzungen durch Abstürze präventiv.

Dabei kann es sich um eine in sich geschlossene Brüstung oder ein Geländer mit offenen Gitterstäben handeln (auch Umwehrung genannt).  Doch ab welcher Höhe brauche ich eigentlich eine Absturzsicherung? Welche gesetzlichen Vorschriften muss ich beachten? Gibt es einen Unterschied zwischen dem gewerblichen und privaten Bereich?

Auf dieser Seite verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die rechtliche Lage und verraten Ihnen, wie Mauderer Sie bei Unfallverhütung und Arbeitsschutz unterstützen kann.

Absturzsicherung – welche Varianten gibt es?

Kollektivschutz

Hierbei handelt es sich um ein Geländer im Innen- oder Außenbereich, das Abstürze präventiv verhindert. Solche Umwehrungen können sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich vorrübergehend oder dauerhaft angebracht werden.

Individualschutz

Damit ist ein Auffangsystem gemeint, das Betroffene nach einem Absturz auffängt. Ab welcher Höhe so ein Gurt-System erforderlich ist, ist gesetzlich nicht genau festgelegt.

Es ist zu beachten, dass eine PSA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) laut § 12 DGUV Vorschrift 38, 39 und ASR A2.1 nur dann eingesetzt werden darf, wenn entsprechende Anschlagpunkte am Dachrand verfügbar sind und ein Kollektivschutz aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich ist. Deshalb möchten wir uns in den folgenden Abschnitten vor allem auf kollektive Schutzmaßnahmen konzentrieren.

Absturzsicherung Höhe – welche rechtlichen Vorschriften muss ich beachten?

Die rechtliche Lage in Bezug auf Absturzsicherungen ist in Deutschland sehr unübersichtlich. Es gibt zahlreiche Vorschriften und Richtlinien, welche den Verantwortlichen einen sicheren Umgang mit dem Thema näherbringen sollen.

Der ausschlaggebende Punkt ist dabei immer die Absturzhöhe. Dabei handelt es sich per Definition um den senkrechten Höhenunterschied zwischen Absturzkante und dem tieferliegenden Untergrund.

Gerüst – ab welcher Höhe ist es erforderlich? Das sagt die Musterbauordnung:

Im Folgenden erhalten Sie einen kleinen Einblick in § 38 MBO (Musterbauordnung), der besagt, welche Flächen auf Baustellen umwehrt werden müssen:

  • Begehbare Flächen in, an und auf baulichen Anlagen
  • Nicht begehbare Oberlichte und Glasabdeckungen in Flächen, die im allgemeinen zum Begehen bestimmt sind, wenn sie weniger als 0,50 Meter aus diesen Flächen herausragen
  • Dächer oder Dachteile, die nur zum vorrübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind
  • Öffnungen in begehbaren Decken, Dächern oder Dachteilen
  • Nicht begehbare Glasflächen in Decken sowie in Dächern oder Dachteilen
  • Freie Seiten von Treppenläufen, Treppenabsätzen und Treppenöffnungen
  • Kellerlichtschächte und Betriebsschächte, die an Verkehrsflächen liegen

Wie jedoch eingangs schon angedeutet: Die Musterbauordnung ist nicht die einzige Vorschrift, die Sie bei Ihrer Risikobewertung beachten müssen …

Grafik von Flachdach Absturzsicherung Montagebeispiel

Arbeiten in der Höhe – folgende Vorschriften spielen bei der Wahl einer Absturzsicherung ebenfalls eine Rolle:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Arbeitsstättenrichtlinie (ASR)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  • Einschlägige DIN-Normen (z. B. DIN 4426, DIN EN 795, DIN EN 795/A1, DIN 18065)
  • Empfehlungen der Berufsgenossenschaften

Es würde den Rahmen sprengen, an dieser Stelle alle themenrelevanten Paragraphen und Aussagen aufzuführen. Stattdessen möchten wir Ihnen einen guten Überblick über die wichtigsten Kernaussagen verschaffen.

So besagen sowohl die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) als auch das deutsche Baurecht, dass der Gebäudebetreiber bzw. der Arbeitgeber für die Dachsicherheit verantwortlich ist.

Dieser ist demnach verpflichtet, eine vertrauensvolle und weisungsbefugte Person mit der Kontrolle der Sicherheitsmaßnahmen zu beauftragen. Auch Arbeitnehmer sind verpflichtet Ihren Teil zur Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen gegen Absturz beizutragen und haben laut §15 ArbSchG sow § 21 Abs. 1 SGB VII eine Mitwirkungspflicht.

Um die Installation von geeigneten Absturzsicherungen zu erleichtern, empfehlen die Flachdachrichtlinien des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks, dass die zur Installation erforderlichen Anschlagspunkte am Dach bereits im Bauplan gekennzeichnet werden sollten.

Den verschiedenen Vorschriften und Regelungen ist zu entnehmen, dass Absturzsicherungen grundsätzlich immer dann anzubringen sind, wenn:

  • Die Gefahr des Versinkens besteht (unabhängig von der Absturzhöhe)
  • Die Absturzhöhe an Wandöffnungen, freiliegenden Treppenläufen und -absätzen bei über 1 Meter liegt
  • Die Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen mehr als 2 Meter beträgt
  • Die Absturzhöhe auf Dächern 3 Meter oder mehr aufweist

Weitere Faktoren wie der Abstand zur Absturzkante oder die Beschaffenheit des Untergrundes beeinflussen die Entscheidungsfindung ebenfalls.

Absturzsicherung Geländer – ab welcher Höhe ist es erforderlich?

Doch ab welcher Höhe braucht man eigentlich ein Geländer? Hier geben die regionale Vorschriften (wie z. B. die Landesbauordnung) Auskunft, welche leider von Bundesland zu Bundeland variieren.

Ein Beispiel: In Berlin ist bis zu einer Absturzhöhe von 12 Metern eine Umwehrungshöhe von 80 cm verpflichtend (Brandenburg 90 cm). Liegt die Absturzhöhe über diesem Wert, muss das Geländer eine Höhe von mindestens 90 cm aufweisen (Brandenburg 110 cm). Zum Thema Absturzsicherungs-Höhe wurden in Bayern dagegen keine genauen Werte festgelegt.

Dieser Vorschriften betreffen übrigens auch den zivilen Sektor – was wiederum die Frage beantwortet, welche Absturzsicherung man ab welcher höher im privaten Bereich benötigt.

Aus den unterschiedlichen Vorschriften und Regelungen geht jedoch eine Sache hervor: In allen Fällen muss eine individuelle Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden, welche die hier genannten Gefährdungsfaktoren berücksichtigt.

Tipp: Die kostenlosen Leitfäden zur Absturzsicherung der Projektgruppe Nr. 12/2009 der Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. (FBB) geben wertvolle Hilfestellung zu dem Thema.

BAVARIA Flachdach-Absturzsicherung NEO30 Mann schraubt das Geländer zusammen

Absturzsicherung Höhe Geländer – wo liegt der Unterschied zwischen Brüstung, Geländer & Umwehrung?

Brüstung

Brüstungen sind in sich geschlossen. Sie sind meistens in das Mauerwerk integriert bzw. wurden aus dem gleichen Material errichtet. So wird beispielsweise der Außenwandabschnitt, der sich zwischen Fußboden und Fensterunterkante befindet, häufig als Fensterbrüstung bezeichnet.

 

Umwehrung / Geländer

Bei einer Umwehrung handelt es sich dagegen um ein Geländer, also eine extern angebrachte Absturzsicherung, die zwar am Mauerwerk befestigt, jedoch nicht fix darin integriert ist.

Dazu sind Umwehrungen oft nicht komplett geschlossen. Das heißt: Die Abschrankung besteht aus Gitterstäben oder enthält Luftschlitze, durch die man hindurchsehen oder sogar hindurchgreifen kann. Umwehrungen können entweder temporär oder dauerhaft angebracht werden.

 

Umwehrungshöhe vs. Brüstungshöhe

Begriffe wie Umwehrungshöhe (bzw. Geländerhöhe) oder Brüstungshöhe werden in der Praxis oft synonym verwendet. Hier gibt es jedoch Unterschiede.

Wenn die vorgeschriebene Umwehrungshöhe beispielsweie bei 90 cm liegt, ist dieser Wert nur bei der Anbringung eines Geländers verpflichtend, jedoch nicht, wenn eine Brüstung geplant ist. In diesem Fall könnte auch eine Brüstungshöhe von 80 cm zulässig sein.

Der Grund: Eine Brüstung ist in der Regel genauso dick wie das Mauerwerk und damit deutlich massiver, als ein Geländer. Dies verringert die Gefahr eines Absturzes. Wir empfehlen Ihnen, sich im Bedarfsfall von einer sachverständigen Person beraten zu lassen.

Absturzsicherung Höhe – wie sorge ich für sichere Bedingungen auf meiner Baustelle?

Es gibt 2 Ansätze, um Absturzsicherung einzurichten:

  • Kollektivschutz (Geländer): Schützt Personen im Kollektiv präventiv vor Absturz
  • Individualschutz (Auffangnetz, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz): Schützt Menschen individuell vor einem Aufprall nach Absturz

Wir von Mauderer sind der Überzeugung, dass Unfallprävention der effektivste Schritt zum Schutz der Gesundheit von Arbeitern ist. Aus diesem Grund produzieren wir seit vielen Jahren hochwertige Absturzsicherungen für sämtliche Gebäudeklassen.

BAVARIA Absturzsicherungen sind unter anderem auf die Bedürfnisse von Solarteuren zugeschnitten. Die Produkte sind teilweise sogar höhenverstellbar und überzeugen durch eine großzügige Umwehrungshöhe von mindestens 110 cm.

Freuen Sie sich auf folgende Lösungen für Ihre Baustelle:

All unsere Absturzsicherungen sind mobil einsetzbar, blitzschnell aufgebaut und bieten Sicherheit im professionellen Einsatz. Damit schaffen Sie optimale Voraussetzungen für sicheres Arbeiten auf dem Dach, unabhängig von Absturzhöhe, Dachneigung oder Dachbeschaffenheit.

Absturzsicherungen montieren – das sollten Solarteure bei der Installation beachten:

  1. Führen Sie vor der Installation einer Absturzsicherung eine individuelle Gefährdungsbeurteilung am jeweiligen Objekt durch.
  2. Bitte halten Sie sich bei der Montage strikt an die Vorgaben des Herstellers in der Aufbauanleitung.
  3. Um die Gefahr von Verletzungen oder Abstürzen zusätzlich zu reduzieren, sollten Sie mit allen involvierten Personen vor der Arbeit eine gründliche Sicherheitsunterweisung durchführen.
  4. Bitte treffen Sie bei Bedarf für den Aufbau der Absturzsicherung zusätzliche Sicherungsmaßnahmen (z. B. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz).
  5. Warten und überprüfen Sie Absturzsicherungen regelmäßig, um technisches Versagen im Ernstfall auszuschließen.
  6. Auf eine Absturzsicherung kann nur dann verzichtet werden, wenn die Dachneigung bei unter 20° liegt und der Arbeitsbereich mindestens 2,00 Meter von der Absturzkante entfernt liegt. Der Gefahrenbereich sollte dauerhaft und sicher abgesperrt werden (z. B. durch das Anbringen einer Kette).

Absturzsicherung – ab welcher Höhe ist sie notwendig? Unser Fazit:

Landkarte von Deutschland mit Pinnadel

Grundsätzlich sind Absturzsicherungen ab einer Absturzhöhe von 3 Metern erforderlich, um schwere Unfälle in Folge von Abstürzen zu vermeiden. Diese Voraussetzung ist bei Arbeiten auf dem Dach in den meisten Fällen gegeben und ist damit insbesondere für Solarteure von Relevanz.

 

Doch wie hoch sollte eine Absturzsicherung letztendlich sein? Die meisten Vorschriften empfehlen hier einen Wert von 80 – 110 cm (je nach Absturzhöhe). Mit den Absturzsicherungen von Mauderer machen Sie hier garantiert alles richtig, da all unsere Produkte eine Umwehrungshöhe von mindestens 110 cm ermöglichen.

 

Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Absturzsicherung und wünschen eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

 

Übrigens finden Sie all unsere Produkte bei ausgewählten Partnerhändlern in Ihrer Nähe. Verwenden Sie einfach unsere praktische Händlersuche, um sich die Absturzsicherung Ihrer Wahl live und in Farbe anzusehen.

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