BAVARIA Giebel-Absturzsicherung

Gut abgesichert am Giebel

Mit zwei BAVARIA-Leitern und dem Grundset können Sie 5 m Ortgang zuverlässig absichern. Die Giebel-Absturzsicherung ist beliebig verlängerbar. Die Vormontage der Ortgang-Sicherung erfolgt am Boden. Sicher und ohne Spezialwerkzeug. Die leichten Giebelkonsolen sind an den Leitern befestigt. So sind keine Sparrenklemmen oder Bohrungen am Sparren oder der Hauswand nötig. Es genügt eine einfache Sicherung der Leiter oder der der Konsole mittels Zurrgurten am Dach.

Die Dachneigung kann für eine Absicherung auf der Giebel-Seite bis zu 45 Grad betragen. Die Brüstung ist damit für Winkeldächer geeignet. Wird das Geländer traufseitig eingesetzt, darf die Nachneigung 10 Grad nicht überschreiten.

Für 5 Meter Giebel-Absturzsicherung werden 2 BAVARIA-Leitern mit 100 mm Holm benötigt, für 10 Meter 3 Stück usw.

Die Geländer-Elemente werden mittels Keilverschluss vom Dach aus eingehängt und sind mit den Geländer-Rahmen der Flachdachabsicherung kompatibel.
Die BAVARIA Giebel-Absturzsicherung ist ein temporäres Seitenschutz-System nach DIN EN 13374 Schutzklasse A.  Sie kann nach DGUV Information 201-023 verwendet werden (Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutz-Systemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten).

Auch bei der Installation von Solaranlagen auf dem Schrägdach muss der Ortgang durch ein Geländer abgesichert. Solateure greifen dafür besonders gerne auf die BAVARIA Giebel-Absturzsicherung zurück. Denn sie ist für Kurzzeitbaustellen die flexible und günstige Alternative zum Fassadengerüst.

Features:

  • große Stützweite von 5 Metern
  • giebelseitig für alle Dachwinkel, traufseitig bis 10° einsetzbar
  • Vormontage am Boden, Einhängen der Geländer mittels Schnellverschluß vom Dach aus
  • keine Sparrenklemme nötig
  • kompatibel mit allen BAVARIA Absturzsicherungen

Die BAVARIA Giebel-Absturzsicherung kann konform zur aktuellen TRBS 2121 Teil 2 aufgebaut werden

Selbstverständlich kann das System konform zur TRBS 2121 Teil 2 aufgebaut und genutzt werden. Hinweise dazu finden Sie im Download-Dokument auf dieser Seite.
Wenn Sie sich nach der TRBS 2121-2 richten möchten,(*) um die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung zu erfüllen, dann müssen Sie folgendes beachten: Sie montieren die Giebelkonsolen noch am Boden an den Leitern. Hier stellen Sie auch die Geländer-Köcher-Position ein. Die Geländer hängen Sie vom Dach aus in die Giebelkonsolen. Je nach baulichen Gegebenheiten müssen sich die Monteure während der Geländer-Montage z.B. mit einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) absichern.
Sollten Sie das System von der Leiter aus gegen Kippen sichern (z.B.  Anbringen des Zurrgurts), so wäre – wenn Sie sich nach der TRBS 2121Teil 2 richten wollen (*) – ggf. Abschnitt 4.2.4 zu beachten. Dabei müsste das Anbringen der Absicherung von einer Stufe oder beispielsweise einem Einhänge-Trittpodest aus erfolgen. So ist beim Arbeiten auf der Sprossenleiter bis zu einer Höhe von 5m auch gemäß TRBS für sicheren Stand gesorgt. Die BAVARIA Giebel-Absicherung entspricht also der aktuellen Normung und kann auch konform zur aktuellen TRBS 2121Teil 2 verwendet werden. Eine aktuelle Herstellererklärung können Sie hier herunterladen.*
Abschließend eine Randbemerkung: Eine TRBS ist keine Rechtsvorschrift. Sie zeigt lediglich Möglichkeiten auf, wie der Unternehmer die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllen kann. Der Unternehmer kann auch von der TRBS 2121 Teil 2 abweichen, sofern er damit die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht. Die Anwendung einer TRBS erfolgt immer freiwillig.

Video zu unserer BAVARIA Giebel-Absicherung

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