AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. a) Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
b) Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
c) Nachstehend werden die unter Ziffer 2 a) und b) Genannten im Sinne der Geschäftsbedingungen als
Kunde bezeichnet.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden,
selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.


§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder
Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einerWare erklärt der Kunde verbindlich, die bestellteWare erwerben zu wollen.Wir sind
berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei
uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden
erklärt werden.
3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich
bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die
Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
unsere Zulieferer. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere
bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird
über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
5. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.


§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei unseren Verträgen mit unseren Kunden behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten
erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie
etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der
Ware sowie den eigenen Firmensitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigemVerhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei
Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen
einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung
der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung derWare durch den Kunden erfolgt stets im Namen und imAuftrag für uns. Erfolgt
eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum
im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.


§ 4 Preise
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschl. Verpackung.
2. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu; werden vereinbarungsgemäß
Anzahlungen geleistet, so tritt bereits zum Anzahlungsbetrag die Mehrwertsteuer hinzu.


§ 5 Zahlung
1. Alle Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, frei angegebener Zahlstelle zu leisten, und zwar innerhalb
von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto.
2. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
zu verzinsen.Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden sind nicht statthaft.


§ 6 Gefahrübergang und Versand
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann,
wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder
Anfuhr übernommen haben.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am
Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Auf Wunsch des Kunden wird, auf seine Kosten, die Sendung durch uns nach seinen Angaben versichert.
4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.


§ 7 Entgegennahme
Der Kunde darf die Entgegennahme von Waren wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.


§ 8 Sachmängel
Für Sachmängel haften wir nach den folgenden Maßgaben:
1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern
oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer einen Sachmangel
aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
2. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1
Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel)
BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und
Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
3. Der Kunde hat uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 1 Woche ab
Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge gem. § 377 HGB); andernfalls ist die Geltendmachung
des Sachmängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in Höhe des Doppelten der für die Beseitigung des Mangels
erforderlichen Kosten zurückbehalten werden. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn
eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die
Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu
verlangen.
5. Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
6. Schlägt nach zweimaligem Versuch der Nacherfüllung oder Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde unbeschadet
etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß § 11 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung
mindern.
7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die
nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund
besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei
nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten
unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so
bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
8. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich
erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des
Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen
Gebrauch.
9. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns gemäß § 478 BGB ( Rückgriff des Unternehmers) bestehen
nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden
Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns
gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 8 entsprechend.
10. Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen § 11 (Sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende
oder andere als die in diesem § 8 geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unseren Erfüllungsgehilfen
wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.


§ 9 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel
1. Sofern nicht anders vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von
gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern
ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen
gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb
der in § 8 Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:
a) Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein
Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns
dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder
Minderungsrechte zu.
b) Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach § 11.
c) Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Kunde uns über die vom Dritten
geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und
uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung
der Lieferung aus Schadenminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den
Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechts-verletzung
verbunden ist.
2. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
3. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben
des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird,
dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt
wird.
4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche des Kunden, im Übrigen
die Bestimmungen des § 8 Nr. 4, 5 und 9 entsprechend.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des § 8 entsprechend.
6. Weitergehende oder andere als die in diesem § 9 geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unseren
Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.


§ 10 Unmöglichkeit; Vertragsanpassung
1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn,
dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch
des Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in
zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes,
der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
2. Sofern unvorsehbare Ereignisse (höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse,
z.B. Streik, Aussperrung) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern
oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben
angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom
Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, sohaben wir dies nach
Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen und zwar auch dann, wenn
zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.


§ 11 Sonstige Schadensersatzansprüche
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche),
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis
und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes,
der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
3. Soweit dem Kunden nach diesem § 11 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit dem
Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungssfrist gemäß § 8 Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen
nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzten Verjährungsvorschriften.


§ 12 Rücknahmebedingungen
1. Mindestens 15 % Abzug für den Bearbeitungsaufwand, jedoch mindestens 150,00 Euro Übernahme
unserer Ausgangsfracht. Bei Lieferungen frei Haus werden wir den entsprechenden Frachtanteil der
Gesamtlieferung an der Gutschrift in Abzug bringen. Rücksendung an uns frei Haus. Teile sind in Originalverpackung
zurückzusenden. Die Teile stammen ausschließlich von uns. Kartons, in denen die Fabrikate
gemischt sind, werden von uns nicht sortiert und gehen sofort zulasten des Kunden an ihn zurück.
2. Alle Artikel, die nicht in unserem aktuellen Lieferprogramm aufgeführt
sind, können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden.
3. Bei Kleinbezügen unter 75,00 Euro Auftragswert gelangt ein Zuschlag von 12,50 Euro (Mindermengenzuschlag)
in Anrechnung zu den Preisen.


§ 13 Werkzeugkosten
Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Kunde kein Anrecht auf die Werkzeuge
selbst.


§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem für uns zuständigen
Gericht zu erheben. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Unser Geschäftssitz ist D-88161 Lindenberg/
Allgäu. Gerichtsstand auch für Wechsel- und Scheckprozesse ist Lindenberg/Allgäu.
2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter
Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG).


§ 15 Verbindlichkeit des Vertrages
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.