Absturzsicherung gesetzliche Vorschriften

BAVARIA Flachdach Absturzsicherung auf Hausdach montiert

Absturzsicherung gesetzliche Vorschriften

 

Welche Regeln und Vorschriften Sie beim Thema Absturzsicherungen beachten müssen:

Absturzsicherungen retten jeden Tag Leben. Sie schützen fleißige Arbeiter davor, bei Tätigkeiten in luftigen Höhen zu verunglücken.

Um schwere Unfälle zu vermeiden, wurden in den letzten Jahren zahlreiche Vorschriften und Normen auf den Weg gebracht. Dazu gehören die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die Arbeitsstättenrichtlinie, die Unfallverhütungsvorschrift (UVV Bauarbeiten) oder die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Diese sollen den Verantwortlichen bei der Auswahl der zu treffenden Schutzmaßnahmen helfen. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die geltenden Regeln und verweisen zu den zuständigen Behörden.

Absturzsicherung Dach Vorschriften – was ist eine Absturzsicherung?

Die verschiedenen Vorschriften definieren, wann eine Gefährdung vorliegt, und welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind, um Leib und Leben der Beteiligten zu schützen.

Diese verfolgen zum Teil sehr unterschiedliche Ansätze. Bei einer Sache herrscht jedoch Einigkeit: Sofern es aus arbeitstechnischer und baulicher Sicht möglich ist, sind Verantwortliche dazu verpflichtet, die Absturzkante von Gebäuden und erhöhten Plattformen abzusichern, sprich: Ein Schutzgeländer, eine Brüstung oder eine Umwehrung anzubringen. Man spricht auch von einer primären und kollektiven Absturzsicherung.

Grundsätzlich gelten Absturzkanten, die höher als 1 Meter über dem Untergrund liegen, bereits als Gefährdung. Trotzdem sind auf Flachdächern beispielsweise erst ab Höhen von 3 Metern zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zwingend erforderlich. Zum Thema Absturzsicherung und Absturzhöhe haben wir eine eigene Übersichtsseite.

Übrigens: Das Durchbrechen durch eine morsche Zwischendecke oder das Hineinfallen in Flüssigkeiten werden ebenfalls als Absturz definiert.

Grafik Bavaria Flachdach NEO

Flachdach Absturzsicherung Vorschriften – welche Alternativen gibt es?

Bei der Beurteilung der zu ergreifenden Maßnahmen bei Absturzgefährdungen gilt grundsätzlich das TOP-Prinzip:

  • T (Technische Maßnahmen) = Absturzsicherung in Form einer Brüstung, Umwehrung oder eines Geländers. Diese Maßnahmen sind bevorzugt zu ergreifen. Sie verhindern, dass eine Person in den Gefahrenbereich, wie eine Absturzkante, gerät. Da ein Schutzgeländer im Notfall mehrere Personen auf einmal schützen kann, spricht man auch von einem Kollektivschutz.
     
  • O (Organisatorische Maßnahmen) = Auffangeinrichtungen wie Schutzgerüste, Schutzwände oder Schutznetze. Diese Form der Absturzsicherung ist anzuwenden, wenn sich aus betrieblichen Gründen kein Schutzgeländer anbringen lässt. Dies ist oftmals bei temporären Arbeiten auf dem Dach der Fall.
     
  • P (Personenbezogene Maßnahmen) = Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Dabei handelt es sich um ein Seilsystem, welches die betroffenen Personen vor einem Aufprall schützt. Eine PSA ist nur dann als alleinige Schutzmaßnahme zulässig, wenn keine der beiden zuvor genannten Sicherungsmaßnahmen möglich ist. Ergänzend eingesetzt bietet sie einen zusätzlichen Schutz. Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nur bei korrekter Anwendung wirklich sicher ist. Da es immer wieder zu schweren Unfällen aufgrund von Anwendungsfehlern kommt, sollten Arbeitgeber ein besonderes Augenmerk auf die Unterweisung ihrer Mitarbeiter legen.

Absturzsicherung gesetzliche Vorschriften Deutschland – wer ist verantwortlich?

Grundsätzlich muss die Unfallverhütung bei Gebäudedächern bereits bei der Bauplanung berücksichtigt werden. Die Flachdachrichtlinien des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks besagen, dass bei Dächern mit Abdichtung, die zur Installation von Absturzsicherungen erforderlichen Anschlagpunkte bereits im Bauplan vermerkt werden sollten.

Laut Arbeitsstättenverordnung und dem deutschen Baurecht sind Gebäudebetreiber für die Dachsicherheit zuständig. Auf beruflicher Ebene fällt diese Verantwortung auf den jeweiligen Arbeitgeber zurück. Dieser ist verpflichtet eine zuverlässige und mit der Arbeit vertraute weisungsbefugte Person mit der Kontrolle der Maßnahmen zu beauftragen.

Doch auch wenn die Firmen hier in der Pflicht stehen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben laut §15 ArbSchG sow § 21 Abs. 1 SGB VII eine Mitwirkungspflicht bei der Einhaltung von Schutzmaßnahmen gegen Absturz.

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern eines anderen Unternehmens in der eigenen Betriebsstätte stellt einen Sonderfall dar: Auch wenn beide Parteien im Interesse des Schutzes der gefährdeten Personen handeln sollten, ist in einem solchen Fall in letzter Instanz der Arbeitgeber für den Unfallschutz seiner Mitarbeiter verantwortlich. Im privaten Bereich liegt die Haftung beim jeweiligen Bauherrn.

Absturzsicherung gesetzliche Vorschriften – diese Regelungen sind relevant:

  • Das Maß aller Dinge ist das Arbeitsschutzgesetz, welches Arbeitgeber zur Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Beschäftigten verpflichtet.
     
  • Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) stellen eine Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar. Darin werden Gefährdungen genauer definiert und geeignete Maßnahmen zur Prävention von Unfällen vorgeschlagen.
     
  • Die Berufsgenossenschaften informieren ebenfalls über den Arbeitsschutz bei vorliegender Absturzgefährdung und stellen geeignete Präventionsmaßnahmen in Aussicht.

 

Grafik von Flachdach Absturzsicherung Montagebeispiel

Für spezifische Informationen empfehlen wir die folgenden Quellen:

 

 

Absturzsicherung Flachdach Vorschriften

Absturzsicherung gesetzliche Vorschriften Maschinenbau

DGVU Absturzsicherung Flachdach/Absturzsicherung Flachdach DGVU

Absturzsicherung Allgemeine Informationen

  • Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) informiert in der DGUV Vorschrift 38, auch bekannt als Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (UVV), im Sinne des § 15 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) speziell über die Vorschriften zur Absicherung auf Baustellen. Weitere Vorschriften der DGUV regeln die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (DGUV-Regel-112-198), die Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern (DGUV-Information 201-056) und die Verwendung von Haltegurten und dafür geeignete Verbindungsmittel (DGUV-Information 212-870).
     
  • Es wurden mehrere DIN-Normen festgelegt, die ebenfalls Wust an Vorschriften zum Thema Absturzsicherung mitspielen. Dazu gehören die DIN 4426 (Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Maßnahmen) sowie DIN EN 795 bzw. DIN EN 795/A1 (Schutz gegen Absturz – Anschlageinrichtungen – Anforderungen und Prüfverfahren)
     
  • ASR A2.1 legt die technischen Anforderungen an eine Umwehrung fest.

    Im Endeffekt handelt es sich um bei den meisten der oben genannten Beispiele Richtlinien. Grundsätzlich muss immer eine individuelle Gefährdungsbeurteilung getroffen werden, welche über die zu treffenden Maßnahmen entscheidet.

    Eine Übersicht aller geltenden Gesetze, Normen und Verordnungen finden Sie hier:

     www.arbeitssicherheit.de

 

 

Überfordert? Hier finden Sie eine Hilfestellung:

Um den verantwortlichen Unternehmen eine Hilfestellung zu geben, hat die Projektgruppe Nr. 12/2009 der Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. (FBB) in ihrem deutschlandweit gültigen Leitfäden zur Absturzsicherung die geltenden Regelungen kompakt und übersichtlich zusammengefasst. Diese können frei heruntergeladen werden. Folgende Informationen werden darin aufgeführt:

1. Anwendungsbereiche
2. Grundsätzliches
3. Übersicht der wichtigsten Fakten
4. Rechtliche Grundlagen/Quellenhinweise
5. Entscheidungshilfe zur Wahl der Schutzmaßnahme
6. Kurzbeschreibungen der marktüblichen Schutzmaßnahmen
7. Anhänge: Begriffserläuterungen, FAQs

zum Leitfaden >>

 

Videos unserer Absturzsicherungen in der Praxisanwendung

Absturzsicherung Flachdach – sichern Sie Dächer mit einer Profi-Lösung:

Landkarte von Deutschland mit Pinnadel

Sie suchen nach einer professionellen Absturzsicherung, um Arbeitern, Gutachtern oder Installateuren bei Aufenthalten auf dem Flachdach maximale Sicherheit zu bieten? Dann besuchen Sie einen unserer Partner-Händler oder werfen Sie einen Blick in unseren Online-Shop.

Übrigens: Permanent installierte Sicherheitsgeländer für das Flachdach können jederzeit auch auf älteren Gebäuden nachgerüstet werden. Der damit einhergehende Aufwand hängt jedoch von der Beschaffenheit des Dachs ab.

Sie haben Fragen dazu? Dann kontaktieren Sie die Aluminium-Profis von Mauderer. Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen.

 

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