TRBS

Kein Aus für die Sprossen-Leiter!

Was ist neu? Die wichtigsten Änderungen der TRBS 2121-2 in Kürze, Stand 2020

Das Wichtigste vorab: die Benutzung von Leitern (sowohl mit Sprossen als mit Stufen) ist erlaubt. Es müssen keine neuen Leitern gekauft werden.
Die BG Bau (DGUV) bzw. die BAUA hat bereits zum Dezember 2018 ohne Übergangsfrist die Technischen Regeln für Betriebssicherheit überarbeitet. Leider wird über die Auswirkungen dieser Richtlinie für Handwerker auf Baustellen unzureichend und zum Teil falsch informiert.
Wir erklären, was Sie bei der Nutzung von Leitern beim beruflichen Gebrauch in Deutschland beachten sollten.

Das vollständige Original-Dokument TRBS 2121-2 der BAUA können Sie hier herunterladen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Auszüge aus der Vorschrift mit einer praktischen Erläuterung.

Sie wollen rauf und runter: Leiter als Zugang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen

Wollen Sie die Leiter als Zugang zu einem hoch gelegenen Arbeitsplatz verwenden?
Leitern (mit Sprossen oder Stufen) können bis 5 m Höhe eingesetzt werden.
Sie können die Sprossen- oder Stufen-Leiter auch für Höhenunterschiede von mehr als 5 m verwenden, wenn dies nur „selten“ geschieht.
Der Begriff „selten“ ist nicht genauer definiert.

Vgl. TRBS 2121-2 § 12

4.2.3 Leiter als Zugang zu/Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen
Die Verwendung von Leitern als Zugang zu oder zum Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen ist zulässig, wenn der zu überwindende Höhenunterschied maximal 5 m beträgt und

  • wegen der geringen Gefährdung und der geringen Verwendungsdauer die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und
  • die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass der Zugang und Abgang sicher durchgeführt werden können.

Wird die Leiter als Zugang zum Erreichen von Arbeitsplätzen sehr selten benutzt, darf der zu überbrückende Höhenunterschied auch mehr als 5 m betragen.

Sie wollen arbeiten: Leiter als hoch gelegener Arbeitsplatz

Darf man wirklich nur noch von Stufen aus arbeiten? Oder darf eine Sprossenleiter verwendet werden?
Auch Arbeiten in der Höhe können weiter von Leitern aus verrichtet werden: Bis 2 m Arbeitshöhe ohne weitere Einschränkung und zwischen 2m und 5m Arbeitshöhe nur für eine Arbeitsdauer von bis zu 2 Stunden.

Vgl. TRBS 2121-2 § 12

4.2.4 Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz
Die Verwendung von Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz ist nur zulässig

bis zu einer Standhöhe von 2 m und

bei einer Standhöhe zwischen 2 m und 5 m, wenn nur zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden,
(...)
Zeitweilige Arbeiten sind Arbeiten, die einen Zeitraum von zwei Stunden je Arbeitsschicht nicht überschreiten, wie z.B. Wartungs-, Instandhaltungs-, Inspektions-, Mess-und Montagearbeiten.

Wichtig ist nur: Sie müssen entweder eine Stufenleiter (mit mind. 8 cm Stufentiefe) oder eine Sprossen-Leiter in Kombination mit Einhänge-Trittpodest o.ä. verwenden. Denn in Kombination mit einem Einhänge-Trittpodest wird die Sprosse gewissermaßen zur Stufe, auf der Sie beim Arbeiten mit beiden Füßen bequem und sicher auf der gewünschten Höhe (bis 5 m) stehen können. Solche Podeste werden einfach an der Sprosse eingehängt. Sie werden von vielen Herstellern für 30-50 EUR angeboten.

Vgl. TRBS 2121-2 § 12

Aufgrund der Absturzgefährdung und der höheren ergonomischen Belastung dürfen tragbare Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz nur verwendet werden, wenn der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform steht und der Standplatz auf der Leiter nicht höher als 5 m über der Aufstellfläche liegt.

Die Aussage, dass Sprossenleitern ab sofort verboten sind und künftig nur noch von Stufenleitern aus gearbeitet werden darf, ist also falsch.
Eine Einhänge-Plattform ist ganz klar eine kostengünstige Alternative zum Kauf einer Stufenleiter.

Sprossen-Leitern TRBS-konform aufrüsten mit unserem Einhänge-Trittpodest können Sie im MAUDERER OnlineShop.

Gefährdungsbeurteilung

Wie auch bisher müssen Sie eine Gefährdungsbeurteilung (gemäß TRBS 1111) durchführen und prüfen sowie dokumentieren, ob eine Leiter wirklich das geeignete Arbeitsmittel ist. So soll die Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz abgeschätzt werden.

Vgl. TRBS 2121-2 § 3

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 BetrSichV sind die bei der Verwendung von Leitern auftretenden Gefährdungen zu beurteilen sowie die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln. Dabei sind die verschiedenen Leiterbauarten, ihre Anbauteile und ggf. das Zubehör zu berücksichtigen.

Auch sollen Sie überlegen, ob andere Arbeitsmittel, wie eine Hubarbeitsbühne oder ein Gerüst für die geplanten Arbeiten nicht besser geeignet sind.
Am besten arbeiten Sie hier mit einer Checkliste, in etwa wie folgt:

  • Gibt es sicherere Alternativen zur Leiter?
  • Welche Leiter ist für die geplante Aufgabe geeignet?
  • Verwende ich die Leiter als Arbeitsplatz oder als Verkehrsweg zum Auf- oder Absteigen?
  • Ist die Leiter geprüft und in einem einwandfreien Zustand?

Vgl. TRBS 2121-2 § 3

In der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu prüfen, ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel als Leitern verwendet werden kann. Sicherere Arbeitsmittel sind z. B. Gerüste oder Hubarbeitsbühnen.

Leitern mit Sprossen sind auf Baustellen also weiterhin erlaubt:

Vgl. TRBS 2121-2 § 12

4.2 Verwendung
(...)
Zur Verwendung müssen Leitern standsicher und sicher begehbar aufgestellt sein, sodass die Stufen/ Sprossen in horizontaler Stellung bleiben.

Selbstverständlich sollten Sie auf den sicheren Stand achten und dass die Leiter gegen Umfallen gesichert ist.

Information zur TRBS 2121 bei - Bavaria-Giebel-Absicherung

Laden Sie die Information zur TRBS-Bavaria-Giebel-Absicherung herunter

Laden Sie den Info Flyer mit den wichtigsten Änderungen der aktuellen TRBS 2121-2 herunter

TRBS 2121-2 Technische Regel für Betriebssicherheit Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern

Eine Stellungnahme des Verbandes Deutscher Leitern- und Fahrgerüstehersteller e.V