Nach den Kriterien der Betriebssicherheitsverordnung sind Arbeitgeber bzw. Auftraggeber (ggf. in gegenseitiger Abstimmung) dazu verpflichtet, Dach und Bauelemente gegen eine mögliche Absturzgefahr abzusichern.
Dabei sind unter anderem die Vorschriften von Abschn. 41 ASR A2.1, Abschn. 3.3 TRBS 2121, Anhang 5.2 Abs. 2 ArbStättV, die Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (DGUV Vorschrift 38) sowie die Vorschriften der Landesbauordnung (ergänzt durch DIN 18065) zu berücksichtigen.
Das Ziel der Maßnahmen sollte sein, nicht nur die Personen auf dem Dach, sondern auch darunter befindliche Personen zu schützen, denn:
Ein Absturz ist nicht nur für die abstürzende Person lebensgefährlich, sondern kann beim Aufprall durch Personen oder herunterfallende Gegenstände unter Umständen auch andere in Mitleidenschaft ziehen - ein Szenario, das unbedingt vermieden werden sollte. Deshalb kontrolliert die Berufsgenossenschaften die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen in der Regel äußerst gründlich. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Allerdings ist eine professionelle Dachrandsicherung erst ab einer Absturzhöhe von 3 Metern erforderlich. Bei geringeren Höhen dürfen erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter auch ohne Dachrandsicherung arbeiten. Da laut DIN 4426 bereits eine Absturzhöhe von 1 Meter als Gefährdung gilt, ist die Anbringung eines Sicherungsgeländers im Zweifel immer die bessere Wahl.
Es kann außerdem Sinn machen, sich zusätzlich mit einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA) abzusichern, diese ist jedoch nicht verpflichtend.
Um die Unfallgefahr weiter zu verringern, sollten auf Dächern rutschfeste Böden installiert, Stolpermöglichkeiten entfernt und Vorrichtungen zum schnellen Ablauf von Flüssigkeit angebracht werden.
Im Gegensatz zur sekundären Absturzsicherung über ein Seilsystem, existieren bei Verwendung eines kollektiven Systems (Dachrandsicherung) keine Zeit- oder Personenbegrenzung auf dem Dach. Die Produkte müssen lediglich einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft werden. Im Gegensatz zur PSA ist zur Verwendung einer Dachrandsicherung zur Absturzsicherung keine extra Schulung notwendig.