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Info zu neuer Leiternorm DIN EN131-4 für Ein- und Mehrgelenkleitern

Die neue Norm, die ab Oktober 2020 verpflichtend ist, hat gravierende Änderungen für Teleskopleitern zur Folge

Dieser Normteil betrifft Ein- und Mehrgelenkleitern. In der Praxis sind diese besser bekannt als Kofferraumleiter (auch als Sechsgelenkleiter oder Vielzweckleiter bezeichnet), die auch als Minigerüst eingesetzt wird. Ebenfalls sind die beliebten Teleskopleitern betroffen.

Neben verschärften Prüf-Vorschriften, die seitens der Hersteller einzuhalten sind, ergeben sich für die Produkte folgende Konsequenzen:

  • Vielzweckleitern, die als Arbeitsbühne verwendet werden können, sind inklusive passender rutschfester Plattform auszuliefern. Dies ist beim BAVARIA-Behelfsgerüst ohnehin bereits der Fall.
     
  • Auch für Teleskopleitern, die in der Praxis meist in Steh-Position verwendet werden, ist künftig ab 3m Länge eine Standverbreiterung nötig, wenn die Leiter in Anlegeposition eingesetzt wird. Dies betrifft alle Bauarten ab der Größe 4x4 Sprossen. BAVARIA Teleskopleitern sind daher seit einigen Jahren auch in einer Ausführung mit kompakter Klapp-Traverse erhältlich, die vollumfänglich der aktualisierten Norm entspricht.

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