BAVARIA Absturzsicherungen - Mit Sicherheit praktisch!

Wann brauche ich eine Absturzsicherung?

Wir verraten Ihnen, welche Art von Absturzsicherung ab welcher Höhe benötigt wird.

Arbeiter, die in luftigen Höhen Grandioses leisten, gehen mit einem Sicherungsgeländer auf Nummer sicher. Mehr als zwei drittel aller Absturz-Unfälle passieren jedoch bis 2 Meter Absturzhöhe. Diese Gefahr wird oft unterschätzt. Bei einem Absturz von 2m ist meist der Kopf das Körperteil, das zuerst aufschlägt.
Auf Dächern ist eine Absturzsicherung ab Höhen von 3 Metern und mehr verpflichtend, da Stürze in solchen Fällen mit hoher Wahrscheinlichkeit lebensbedrohlich enden.

Mit einer solchen Vorrichtung sind Arbeiter abgesichert und können mit voller Konzentration Solarzellen installieren, Dächer bauen, reparieren und reinigen oder Hausfassaden restaurieren. Die rechtlichen Vorschriften dazu werden unter anderem in Abschn. 41 ASR A2.1 und Abschn. 3.3 TRBS 2121 geregelt. Weitere Festlegungen finden sich in der DGUV Vorschrift 38 (Unfallverhütungsvorschrift UVV) in Abschn. 9.

Sie denken über eine feste oder mobile Absturzsicherung für Ihr Geschäft nach und fragen sich, welche Variante für Ihre Zwecke ideal ist? Auf dieser Seite gehen wir detailliert auf potenzielle Absturzgefährdungen und die einhergehenden rechtlichen Verpflichtungen ein.

 

 

Welche Bedeutung hat die neue Unfallverhütungsvorschrift (UVV Bauarbeiten) DGUV Vorschrift 38 für Dacharbeiten? Welche Absturzsicherung wird benötigt? (Stand 1. April 2020)

Die UVV regelt den Arbeitsschutz auf Baustellen. Die Richtlinie gilt für Unternehmer und Versicherte sowie für so genannte Solo-Selbständige. Wichtige Themen, wie die Standsicherheit und Tragfähigkeit, bestehende Anlagen und Verkehrsgefahren, der Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen, das Thema Absturz oder auch die Gefahr durch herabfallende Gegenstände werden geregelt. Sie regelt sowohl Verkehrswege als auch Arbeitsplätze.

Für Absturz-Sicherungen sind folgende Definitionen von Absturzkanten wichtig:
-    Kanten an Dächern mit mehr als 60 Grad Neigung
-    Übergang von Dachflächen unterschiedlicher Neigung (Übergang zu Fläche >22,5Grad)
-    Übergänge zu nicht trittsicheren Bereichen (z.B. Lichtkuppeln)
-    Gewölbte Dachflächen

Verantwortlichkeiten auf der Baustelle sind für den Unternehmer und den sogenannten fachkundigen Vorgesetzten, der für die arbeitssichere Durchführung zuständig ist, festgelegt. Dabei ist es in der Verantwortung des Unternehmers, sicherheitstechnisch einwandfreie Arbeitsmittel, Einrichtungen, persönliche Schutzausrüstungen, Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe zur Verfügung zu stellen und deren korrekten Einsatz sicherzustellen.
Für jede Baustelle sind die nötigen Schutzmaßnahmen und Sicherheits-Anweisungen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung zu definieren.
Verkehrswege und Arbeitsplätze müssen ausreichende Abmessungen, ausreichende Tragfähigkeit aufweisen und ein sicheres Begehen bzw. Arbeiten ermöglichen. Nicht begehbare Bereiche sind durch entsprechende Maßnahmen abzusichern.

 

Roof Tool montiert
BAVARIA Roof Tool

Generell besteht ab 1m Höhe Absturzgefahr bei Verkehrswegen, Treppen oder Wandöffnungen.
Ab 2m Höhe besteht generelle Absturzgefahr an Arbeitsplätzen. Eine Ausnahme ist für eine Dachfläche <50 m2 Grundfläche und Dachneigung <22,5Grad möglich, wenn fachlich qualifiziertes Personal entsprechend unterwiesen wird. Darüber hinaus sind Öffnungen in Decken, Dachflächen oder Böden durch Schutzvorrichtungen oder Abdeckungen zu sichern.

Bevorzugt ist eine kollektive Schutzvorrichtung (z.B. Geländer), die Abstürze verhindert, vorzusehen.
Wo dies nicht möglich ist, sind Auffangvorrichtungen (Schutznetze, Schutzwände) zu verwenden.
Wenn beides nicht möglich ist, dann ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) erlaubt.

Des Weiteren ist dafür zu sorgen, dass keine Gegenstände aus der Höhe herunterfallen können.

 

Bei geneigten Flächen (>45Grad) sind besondere Arbeitsplätze zu schaffen. Diese können beispielsweise durch Dachauflege-Leitern, oder waagrechte Standplätze, wie das Roof-Tool  oder Wartungsleitern für Solardächer geschaffen werden.

Spezielles Augenmerk ist auf die Verwendung von Leitern als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg zu legen. Hier folgt die UVV weitestgehend der TRBS 2121-2.
Bei Arbeiten auf Sprossenleitern sind nach Möglichkeit passende Einhänge-Trittpodeste oder gleich eine Stufenleiter zu verwenden. Zwischen 2m und 5m Standhöhe darf nur noch zeitweilig gearbeitet werden. Oberhalb 5m darf gar nicht mehr von einer Leiter aus gearbeitet werden.
Als Verkehrsweg dürfen Leitern für Höhenunterschiede von mehr als 5m nur für kurzzeitige Bauarbeiten verwendet werden.

 

Mann montiert Flachdach Absturzsicherung
Schutzwand: BAVARIA Konsolen-Dachschutzwand
Schutzwand: BAVARIA Konsolen-Dachschutzwand

Was ist eine Absturzsicherung?

Handwerker und Bauarbeiter gehen häufig viele Meter über dem Boden ihrer Tätigkeit nach. Wo Otto-Normal-Verbraucher schon beim Hinuntersehen ein schwindelerregendes Gefühl überkommt, arbeiten Fachkräfte an Fenstern und Dachstühlen, restaurieren Dächer und installieren Photovoltaikanlagen.

Leider kam es in solchen Situationen in der Vergangenheit häufig zu schweren Unfällen. Eine Absturzsicherung ist eine temporäre oder dauerhafte Vorkehrung, die bei Arbeiten auf Plattformen, Dächern und Gerüsten angebracht wird, um Unfälle zu verhindern. Mit einer guten Planung gewährleisten Sie die körperliche Unversehrtheit von Mitarbeitern und Besuchern auf dem Dach.

Dabei unterscheidet man zwischen primären und sekundären Absturzsicherungen. Primäre Absturzsicherungen verhindern Abstürze präventiv in Form eines Geländers, einer Brüstung, einer Abschrankung, einer Umwehrung oder eine Absperrung.

Sekundäre Absturzsicherungen verhindern keinen Sturz, fangen die verunglückten Personen jedoch nach dem Sturz auf. Primäre Absturzsicherungen gelten als erste Wahl und es sollte nur dann auf eine sekundäre Absturzsicherung ausgewichen werden, wenn aus baulicher oder arbeitstechnischer Sicht keine andere Möglichkeit besteht. Ein Beispiel für eine sekundäre Absturzsicherung ist unsere Dachrandsicherung.

Woran erkennt man qualitativ hochwertige Absturzsicherungen?

Sekundäre Absturzsicherungen sind Anschlageinrichtungen, welche in Deutschland eine bauaufsichtliche Zulassung benötigen. Diese wird vom Deutschen Institut für Bautechnik vergeben, welche die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Richtlinien sicherstellt.

Ergänzend empfiehlt man an vielen Stellen das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Die DIN-Normen DIN EN 354:2010 und DIN EN 795:1996 definieren hierbei die Mindestqualität.

Erstklassige kollektive Absturzsicherungen sind bei Mauderer bereits ab 70,- € je Meter erhältlich. Alle wichtigen Infos finden Sie auf den jeweiligen Produktseiten, sowie in unserer kostenlosen PDF-Infobroschüre.

BAVARIA Flachdach Absturzsicherung auf Hausdach montiert

Absturzsicherung Höhe – welche Absturzsicherungen gibt es bei Mauderer?

Mauderer bietet insgesamt 8 verschiedene Systeme im Bereich Absturzsicherungen an, die sich in der Regel ohne Bohrung blitzschnell montieren lassen:

Flachdach Absturzsicherung Klassik:

Unkomplizierte und flexible Lösung für eine schnelle und vorübergehende Absicherung auf allen Flachdächern.
Sie ist optimiert für Verlegearbeiten auf dem Dach.

Flachdach-Absicherung NEO:

Bietet maximalen Schutz und Flexibilität

auch im dauerhaften Einsatz.

Giebel-Absturzsicherung:

Ermöglicht sicheres Arbeiten am Ortgang.

Leitern Blitzgerüst 20:

Die flexible, sichere, schnelle Kombination aus Arbeitsgerüst und Absturzsicherung
für Arbeiten an Fassade und Dach.
Sichere Montage vom Boden aus.

Leitern-Dachschutzwand:

Das praktische System

für Dächer mit bis zu 60 Grad Neigung für die traufseitige Absicherung.

Konsolen-Dachschutzwand:

Perfekt für die Einrüstung von Hausdächern auf der Traufseite.

Roof-Tool:

Nützliches Hilfsmittel für einen festen Stand bei Arbeiten auf dem Dach.

Gerüststeg:

Schnell montierbares Gerüstsystem, das als Brücke ausgeführt ist.

Wartungsleiter für Solaranlagen:

Sicherer Zugang für Reinigung sowie Wartungs- und Reparatur-Arbeiten auf empfindlichen Photovoltaik- oder Solarthermie-Modulen.

Absturzsicherung – ab welcher Höhe ist sie notwendig?

Leider gibt es in diesem Bereich zahlreiche Vorschriften, die für Laien nur schwer durchschaubar sind. Laut Anhang 2.1 Abs. 1 ArbStättV liegt ab einer Absturzhöhe von 1 Meter eine Gefährdung vor. 
Abschn. 4.1 ASR A2.1 und Abschn. 3.3 TRBS 212 regeln die Absturzgefährdung nach mehreren Gesichtspunkten wie

  • Höhendifferenz
  • Abstand zur Absturzkante
  • Beschaffenheit der Standfläche
  • Beschaffenheit der tieferliegenden Fläche
  • Art und Dauer der Tätigkeit
  • Arbeitsumgebungsbedingungen

Demnach liegt die Mindesthöhe für ein Geländer (auch Umwehrung genannt) bei 1 Meter. Bei einer potenzielle Absturzhöhe von mehr als 12 Metern wird eine Geländerhöhe von 1,10 Meter empfohlen und die Vorrichtung muss einer Horizontallast von 300N/m gewachsen sein.

Anhang 5.2 Abs. 2 ArbStättV empfiehlt ein Sicherungsgeländer an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen, an offenen Wandöffnungen sowie an Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen, sofern eine Absturzhöhe von 1 Meter überschritten wird.

Bei Arbeitsplätzen auf Dächern kann bis 3 m Absturzhöhe auf eine Absturzsicherung verzichtet werden, sofern die Arbeiten von fachlich qualifiziertem Personal durchgeführt werden und die Absturzkante klar erkennbar ist. Eine zusätzliche Markierung unterstützt dies Sichtbarkeit der Kante. In diesem Fall darf die Dachneigung 22,5 Grad nicht übersteigenund die Grundfläche maximal 50 Quadratmeter betragen.

Bei allen übrigen Arbeitsplätzen ist eine Absturzsicherung ab einer Absturzhöhe von 2 Metern notwendig. Gemessen wird dabei immer von der Oberfläche der unteren Ebene, bis zur Absturzkante der erhöhten Plattform.

Aber was gilt denn nun? Was muss durch eine Absturzsicherung gewährleistet werden?

In den meisten Bundesländern sind die Vorschriften der Landesbauordnung das Maß aller Dinge. Diese werden durch DIN 18065 ergänzt, welche eine Reihe von Bauvorschriften zu Brüstungen in Bezug auf Treppen enthält. Jedoch regeln diese nicht, wie auf Baustellen bzw. Arbeitsstätten abzusichern ist.

Letztendlich sind Absturzsicherungen dazu da, die Gesundheit von Arbeitern bei Montagen, Installationen, Begehungen und Wartungsarbeiten zu schützen. Ein Sicherungsgeländer soll präventiv immer dann Halt bieten, wenn Stolpern oder Abrutschen in der Nähe von Absturzkanten potenziell lebensgefährlich ist.

Der jeweilige Arbeitgeber steht hierbei in der Verantwortung und ist verpflichtet, auf Basis der oben genannten Normen und Vorschriften eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei gilt es einzuschätzen, welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, damit Mitarbeiter in einer sicheren Umgebung arbeiten können.

Sie haben weitere Fragen rund um die geltenden Verordnungen zu Absturzsicherungen? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

 

Mann montiert Absturzsicherung

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