DGUV Information 201-056 – Das müssen Sie bei Dachabsturzsicherungen beachten

Was ist die DGUV Information 201-056?
Die im September 2025 neu herausgegebene und vollständig überarbeitete DGUV Information 201-056 „Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern – Planungsgrundlagen zur Auswahl von Absturzschutzsystemen auf Dächern“ dient dazu, eine umfassende Grundlage für die Auswahl und Bewertung von Absturzschutzsystemen für alle Tätigkeiten auf Dachflächen zu liefern.
Mit Regelwerken wie der DGUV Information will der Verband eine Hilfestellung bei der Umsetzung von staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften für Unternehmer und öffentliche Institutionen geben.
Worum geht es in der DGUV Information 201-056?
Die DGUV Information 201-056 wurde vom Sachgebiet Hochbau des Fachbereichs Bauwesen der DGUV herausgegeben. Sie dient als zentraler Leitfaden für die sichere Planung und Durchführung von Arbeiten auf Dachflächen. Die Publikation zeigt, wie Absturzschutzsysteme geplant, installiert und gewartet werden.
Sie definiert absturzgefährdete Bereiche und behandelt die Auswahl und Bewertung von Absturzschutzsystemen – für Planung, Montage und Instandhaltung. Dabei priorisiert sie Kollektivschutzmaßnahmen gegenüber Individualschutzmaßnahmen und legt Verantwortlichkeiten sowie Ausstattungsklassen fest. Sie erklärt zudem die Dokumentation und Prüfung solcher Systeme.
Das vollständige Original-Dokument der DGUV Information 201-056 können Sie hier einsehen.
Die DGUV 201-056 – das Wichtigste in Kürze
- Neuausgabe der DGUV-Information im September 2025 mit umfassender Überarbeitung und Erweiterung
- Das Ziel: ein ganzheitlicher Leitfaden zur Planung und Auswahl von Absturzschutzsystemen auf Dachflächen
- Für wen: Bauherren, Betreiber, Planer, Dachdecker, Industriekunden
- STOP-Prinzip: Kollektivschutz hat Vorrang vor individueller Sicherung.
- Einführung von Ausstattungsklassen für Dachflächen nach einer Bewertung der Nutzungs- und Wartungsintensität, Personengruppen und Absturzkanten nach außen und innen.
- Hilfestellung zur Planung, Montage, Dokumentation und Prüfung der Schutzmaßnahmen.
- MAUDERER Lösungen nach DGUV 201-056: Seitenschutzsysteme BAVARIA NEO, NEO kompakt, NEO neigbar erfüllen AK-A nach DGUV 201-056.
Fazit: Die DGUV 201-056 zeigt den Weg zu sicheren und praxistauglichen Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern – mit den BAVARIA NEO-Systemen setzen Sie die Vorgaben effizient und dauerhaft um.

Seitenschutz nach DGUV 201-056: Sicher arbeiten mit BAVARIA NEO
Um die Anforderungen der DGUV Information 201-056 praxisgerecht umzusetzen, bieten wir Ihnen ein Seitenschutzsystem, das die höchste Sicherheitsstufe der Ausstattungsklasse A erfüllt – die modulare BAVARIA NEO Flachdach-Absturzsicherung sowie ihre Varianten für unterschiedliche Dach- und Einsatzsituationen.
Unsere Lösungen sind sowohl für temporären Einsatz (u.a. Bauarbeiten, Reparatur und Instandsetzung) als auch für den dauerhaften Verbleib auf Flachdächern für wiederkehrende Wartungs- und Inspektionsarbeiten oder die Instandhaltung konzipiert – zuverlässig, modular und nach DIN EN 13374 zertifiziert.
Mit der BAVARIA NEO Absturzsicherung für Flachdächer können Sie die Vorgaben der DGUV Information 201-056 einfach erfüllen – und gleichzeitig Arbeitsbereiche auf dem Dach zuverlässig absichern.
Grundlegende Informationen zur DGUV Information 201-056
Hintergrund & Anlass für die Neuausgabe 2025
Die Neuauflage der DGUV Information 201-056 wurde aus mehreren wesentlichen Gründen initiiert, mit dem übergeordneten Ziel, die Planung, Umsetzung und den Betrieb von Absturzsicherungen auf Dächern an aktuelle rechtliche und technische Standards anzupassen und praxistauglicher zu gestalten.
Konkrete Änderungen gegenüber 2015
Die neue DGUV Information 201-056 mit Ausgabedatum 2025.09 enthält wesentliche Änderungen und Neuerungen gegenüber ihrem Vorgänger von August 2015. Die Ausgabe von 2015 konzentrierte sich noch lediglich auf Anschlageinrichtungen. Die neue Version von September 2025 verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und berücksichtigt alle Aspekte eines Schutzkonzeptes für das Dach.

Warum ist die DGUV 201-056 wichtig?
Das Dokument ist eine offizielle Publikation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die Überarbeitung dient als zentrale Planungsgrundlage, um die Sicherheit auf Dachflächen zu gewährleisten – zum Beispiel bei Wartung, Inspektion oder Reparaturen. Sie richtet sich an Bauherren, Planer, Betreiber und Sicherheitsfachkräfte.
Die neue DGUV 201-056 wird damit zum zentralen Nachschlagewerk für Dachabsturzsicherungen und gilt als maßgeblich für alle Planungen auf Dachflächen.
Die DGUV 201-056 selbst ist nicht rechtsverbindlich. Sie ist jedoch als maßgebliche Auslegungshilfe für die praktische Umsetzung von Vorschriften und Gesetzen und sollte in der Praxis berücksichtigt werden.
Wann muss die DGUV 201-056 angewendet bzw. eingesetzt werden?
Die DGUV Information 201-056 wird immer dann angewendet, wenn Dachflächen neu gebaut, saniert oder in ihrer Nutzung verändert werden und später regelmäßig betreten werden müssen. Besonders relevant ist sie für Dachflächen, die innerhalb von drei Jahren regelmäßig betreten werden, zum Beispiel für Wartung oder Inspektion.
Sie legt fest, wie ein sicherer Zugang geplant werden muss und welche permanenten Absturzsicherungen einzusetzen sind. Die DGUV-Information kommt zudem ins Spiel, wenn Dachflächen mit technischen Anlagen wie Lüftung, Klima, PV oder Aufzugstechnik belegt sind, da diese den Platzbedarf, die Auswahl der Sicherheitsmaßnahmen und die Ausstattungsklasse beeinflussen. Insgesamt dient sie als Planungsgrundlage, um sichere und funktionsfähige Arbeitsbedingungen auf dem Dach dauerhaft zu gewährleisten.
Wen betrifft die DGUV Information 201-056?
Die DGUV Information 201-056 richtet sich in erster Linie an Bauherren bzw. an die von ihnen beauftragten Personen oder Unternehmen. Grundsätzlich spricht sie alle am Bau beteiligten Personen und Entitäten an:
- Bauherrschaft, Eigentümer*innen, Betreibende und Auftraggebende
- Planende bzw. Architekt*innen
- Herstellende bzw. inverkehrbringende Firmen
- Auftragnehmende
Das Dokument soll allen Beteiligten die Auswahl von Absturzschutzsystemen erleichtern und die Einhaltung von Bauordnungsrecht sowie Arbeitsschutzvorschriften gewährleisten.
Was sind die Kernpunkte der DGUV Information 201-056?
- Ein zentrales Element ist die Klassifizierung von Dachflächen basierend auf der Nutzungs- und Wartungsintensität sowie den beteiligten Personengruppen (I, II, III), woraus sich die Mindestanforderungen an die Ausstattungsklassen (AK-A, AK-B, AK-C) ableiten.
- Sie erklärt zudem technische Grundlagen für das sichere Betreten und Begehen von Dachflächen, besonders im Hinblick auf Instandhaltung, Inspektion, Wartung und Reparatur.
- Des Weiteren werden detaillierte Anforderungen an dauerhafte (permanente) und temporäre Schutzsysteme, Zugänge zur Dachfläche, sowie die Verantwortlichkeiten und Instandhaltung der Systeme beschrieben.
- Ein weiterer Schwerpunkt liegt dabei auf der Priorisierung von kollektiven Schutzmaßnahmen gegenüber individuellen Lösungen, um die Sicherheit bei späteren Arbeiten, insbesondere der Instandhaltung, zu optimieren.
So planen Sie die passenden Schutzmaßnahmen nach DGUV 201-056
Wie sollen Absturzschutzsysteme ausgewählt werden?
Absturzschutzsysteme sollen nach dem STOP-Prinzip (gemäß § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)) und unter Berücksichtigung der Ausstattungsklassen ausgewählt werden. Um die passende Ausstattungsklasse zu ermitteln, sind zunächst die Nutzungs- bzw. Wartungsintensität der Dachfläche und die Personengruppen, die die Dachfläche betreten, zu definieren.
Das Ergebnis des Bewertungsprozesses wird in einer oder der Kombination aus mehreren Ausstattungsklassen (AK) beschrieben.
Die wichtigsten Schritte zur Planung von Absturzsicherungen nach DGUV Information 201-056
Die DGUV Information 201-056 folgt einer klaren, praxisnahen Reihenfolge. Diese Logik hilft Auftraggebern und Planern dabei, die richtige Ausstattungsklasse und das passende Schutzsystem zu ermitteln:
- Gefahrenbereiche definieren und Absturzkanten identifizieren
Wo besteht eine Absturzgefahr? Welche Absturzkanten nach innen und außen gibt es? Können Bereiche zoniert werden? - Spätere Arbeiten planen
Wird das Dach für Arbeiten zur Instandhaltung, Wartung oder Reparatur auch später noch genutzt? - Wartungsintensität bestimmen
Wie häufig wird die Dachfläche begangen? (z. B. monatlich, jährlich, alle 3 Jahre) - Personengruppe definieren
Wer arbeitet auf dem Dach – interne Mitarbeitende, geschultes Fachpersonal, Fremdfirmen oder privater und öffentlicher Personenverkehr? - Ausstattungsklasse ableiten
Auf Basis von Nutzung, Häufigkeit und Personengruppe wird die passende Klasse AK-A, AK-B oder AK-C festgelegt. - Geeignetes Schutzsystem nach STOP-Prinzip auswählen
Kollektivschutz prüfen, anschließend überfahrbare Systeme (AK-B) oder Einzelanschlagpunkte (AK-C) berücksichtigen. - Zugang, Überstieg und Durchsturzrisiken bewerten
Sicherer Zugang (z. B. Treppe, Aufstieg) sowie Schutz von Lichtkuppeln und Schwachstellen berücksichtigen. - Statik, Dokumentation und Prüfung sicherstellen
Schutzsystem für Statik berücksichtigen, Einbau dokumentieren, Unterlagen bereitstellen, regelmäßige Prüfungen und Freigaben organisieren.

Einfach erklärt – Nutzungsintensität, Personengruppen und Schutzklassen
Wie wird die Nutzungs- und Wartungsintensität eingestuft?
Die Nutzungs- bzw. Wartungsintensität wird in drei Stufen unterteilt. Jede Stufe bedingt zusammen mit der Personengruppe die Ausstattungsklasse, die für den Absturzschutz verwendet werden muss.
Nutzungskategorie hoch
Bei dieser Stufe ist die Wartungsintensität mit mehr als 6-mal im Jahr hoch. Dabei gilt die Anzahl für alle Gewerke zusammen. Das können Wartungen oder Reinigungen von Lüftungs- und Klimaanlagen oder Solaranlagen sein, aber auch einfache, intensive Dachbegrünungen (3–8 Pflegegänge pro Jahr 1–2 Kontrollgänge). Die Arbeiten müssen unabhängig von Tageszeit und Witterung durchführbar sein.
Nutzungskategorie mittel
Diese Stufe trifft zu, wenn Arbeiten auf dem Dach max. 6-mal im Jahr durchgeführt werden müssen. Sie betrifft alle Gewerke, sowie extensive Dachbegrünungen (1–3 Pflegegänge pro Jahr, 1–2 Kontrollgänge) und Arbeiten, die in Abhängigkeit von Tageszeit und Witterung durchgeführt werden müssen.
Nutzungskategorie gering
Die Wartungsintensität ist mit max. 2-mal im Jahr für alle Gewerke gering und trifft auf Dächer ohne technische Anlagen und Dachbegrünungen zu. Die Arbeiten sind in Abhängigkeit von Tageszeit und Witterung durchführbar.
Wie sind die Personengruppen nach DGUV 201-056 klassifiziert?
Die Personengruppen werden in drei Gruppen eingeteilt:
- Personengruppe I: Personen, die im Umgang mit PSA (Persönliche Schutzausrüstung) gegen Absturz unterwiesen bzw. qualifiziert sind und zur Arbeit auf der Dachfläche beauftragt wurden.
- Personengruppe II: Personen, die nicht im Umgang mit PSA gegen Absturz unterwiesen und zur Arbeit auf der Dachfläche beauftragt wurden.
- Personengruppe III: Privater und öffentlicher Personenverkehr, der alle frei zugänglichen Flächen nutzt.
Was bedeutet das STOP-Prinzip bei Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern?
Nach dem STOP-Prinzip sind kollektiv-technische Schutzmaßnahmen individuellen Schutzmaßnahmen und Schutzsystemen vorzuziehen. Sie wirken unabhängig vom Einzelnen und sind das bevorzugte Mittel zur Gefahrenvermeidung. Daher gilt „Absturzsicherung vor Auffangeinrichtung“.
In der Praxis bedeutet das, dass bei der Planung eines Neubaus oder einer Sanierung kollektive Schutzmaßnahmen immer die erste Wahl sein müssen. Beispiele dafür sind:
- Feste, durchgehende Geländer und Brüstungen an den Absturzkanten.
- Sichere Dachzugänge (z. B. feste Treppen statt Leitern).
- Durchsturzsichere Ausführung von Lichtkuppeln, Oberlichtern oder PV-Anlagen.
Die DGUV Information 201-056 überträgt das STOP-Prinzip auf die Praxis, indem sie die sogenannten Ausstattungsklassen (AK) A, B und C einführt. Diese Klassen bestimmen, wie das Dach genutzt wird und welche Art von Schutz erforderlich ist.
Wie sind die Ausstattungsklassen definiert?
Die Absturzsicherungs-Richtlinien klassifizieren Dächer in drei Mindestausstattungsklassen A, B und C, basierend auf der Nutzungs-/Wartungsintensität (Hoch, Mittel, Gering) und den Personengruppen, die die Dachfläche betreten.
Kurz zusammengefasst sind die Ausstattungsklassen wie folgt definiert:
Ausstattungsklasse A (AK-A)
Erforderlich bei hoher Wartungsintensität (mehr als 6-mal pro Jahr) oder wenn nicht unterwiesene Personen die Fläche betreten. Sie erfordert kollektiven Schutz (z. B. Umwehrungen mit 500 N/m oder Seitenschutzsysteme) und erlaubt geplante und ungeplante Arbeiten unabhängig von Tageszeit und Witterung.
Ausstattungsklasse B (AK-B)
Erforderlich bei mittlerer Wartungsintensität (maximal 6-mal pro Jahr) für qualifizierte Personen. Sie erfordert permanente, überfahrbare Seilsicherungs- und Schienensicherungssysteme. Es sind nur geplante Arbeiten in Abhängigkeit von Tageszeit und Witterung möglich, und Alleinarbeit ist ausgeschlossen.
Ausstattungsklasse C (AK-C)
Erforderlich bei geringer Wartungsintensität (maximal 2-mal pro Jahr) für qualifizierte Personen. Sie basiert auf permanenten Einzelanschlageinrichtungen (Abstand ≤3,50m im Rückhaltesystem) oder nicht überfahrbaren Seilsicherungssystemen. Es sind ebenfalls nur geplante Arbeiten bei geeigneter Witterung und keine Alleinarbeit zulässig.
Wichtig: Unabhängig von der Klasse müssen Dachoberlichter und Belichtungselemente permanent und dauerhaft gegen Durchsturz gesichert sein.
Wir beraten Sie gerne bei der Ermittlung Ihrer Ausstattungsklasse. Jetzt kontaktieren!

Welche Absturzschutzsysteme können als Kollektivschutz / Ausstattungsklasse A verwendet werden?
Die Umsetzung des Kollektivschutzes nach DGUV Information 201-056 erfolgt primär durch die Realisierung der Ausstattungsklasse A (AK-A). Das sind:
- Umwehrungen (Brüstung oder feste Geländer, fester Seitenschutz oder Gitter) mit 500 N/m für Flachdächer
- Seitenschutzsysteme mit 300 N/m für Flachdächer (gemäß Anforderungen der ASR A2.1)
- Seitenschutzsysteme für Steildächer (DIN EN 13374, Klasse C)
- Durchsturzsicherungen, z.B. Seitenschutz für Dachoberlichter oder andere Durchsturzbereiche
Seitenschutzsysteme werden dabei in zwei Gruppen unterteilt: Systeme, die an der Unterkonstruktion befestigt sind, und Systeme, die mit Kontergewichten oder Ballastierung mittels Auflast beschwert werden. Seitenschutzsysteme dürfen nicht zur Absicherung von öffentlichen Verkehrsflächen eingesetzt werden.

Dürfen auch temporäre Seitenschutzsysteme nach AK-A genutzt werden?
Ja, auch temporäre Seitenschutzsysteme dürfen unter zwei Bedingungen als dauerhaft verbleibende Absturzschutzsysteme verwendet werden:
- Wenn Kollektivschutz nach AK-A erforderlich ist, aber die statische oder konstruktive Umsetzung einer permanenten Umwehrung nicht möglich ist.
- Wenn der Hersteller des Seitenschutzes einen dauerhaften Verbleib eines temporären Systems zulässt.
Grundsätzlich dienen Seitenschutzsysteme der temporären (zeitlich begrenzten) Absturzsicherung bei Arbeiten. Das schließt den dauerhaften Verbleib auf der Dachfläche jedoch nicht aus. Sie fallen in den Anwendungsbereich der DIN EN 13374 „Temporäre Seitenschutzsysteme“ und müssen zusätzlich den Anforderungen der ASR A2.1 „Technische Regel für Arbeitsstätten – Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ entsprechen.
Das vollständige Original-Dokument der DIN EN 13374 bietet die DIN-Media hier online zum Kauf an. Die ASR A2.1 stellt die BAuA online zur Verfügung.
Tipp: Das BAVARIA NEO System erfüllt die Anforderungen der AK-A und ist trotz seiner temporären Bauart für den dauerhaften Verbleib zugelassen. Mehr dazu hier.
Unsere Lösung für AK-A nach DGUV Information 201-056

BAVARIA NEO, NEO kompakt, NEO neigbar für Flachdächer
Die BAVARIA Flachdach-Absturzsicherung NEO erfüllt die Anforderungen der DGUV Information 201-056 und bietet einen sicheren Kollektivschutz auf Flachdächern, insbesondere dort, wo eine permanente Umwehrung konstruktiv nicht realisierbar ist.
Das System ermöglicht die Nutzung nach den Vorgaben der DGUV Information 201-056 nach Ausstattungsklasse A (AK-A) und gewährleistet die erforderliche Lastaufnahme von 300 bzw. 500 N/m.
BAVARIA NEO ist als temporärer Seitenschutz konzipiert und darf gemäß DIN 4426 dauerhaft auf dem Dach verbleiben, um Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchzuführen. Das selbsttragende Geländer-System für kollektiven Seitenschutz entspricht DIN EN 13374 Schutzklasse A sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.1.
Für den dauerhaften Verbleib auf dem Dach empfehlen wir die Ausführung mit Edelstahl-Schrauben.
BAVARIA NEO & DGUV Information 201-056
- Umwehrung nach DGUV Information 201-056
- Sicherer Kollektivschutz nach Absturzklasse AK-A
- Konform mit DIN EN 13374 (Schutzklasse A), DIN 4426, ASR A2.1
- Seitenschutzsystem mit 500 bzw. 300 N/m für Flachdächer (je nach Aufbauart)
- Geeignet für Personengruppe I und II & Wartungsintensität hoch
- Absturzschutz bei temporären Arbeiten wie regelmäßigen Wartungsarbeiten
- Ausgelegt auf den dauerhaften Verbleib
- Schutz aller Absturzbereiche, inklusive Lichtkuppeln und Durchsturzöffnungen
- Wartungs- & Prüfintervall: 1 x pro Jahr bei Nutzung mit dauerhaftem Verbleib nach DGUV 201-056
- Schulungsangebot für Montagepersonal möglich
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Modulare Bauweise und flexible Einsatzmöglichkeiten
- Beliebig verlängerbar, an jede Dachform anpassbar
- Selbsttragendes System mit Ballastgewichten – keine Durchdringung der Dachhaut
- Einfache Montage ohne Spezialwerkzeug
- Robuste, baustellentaugliche Ausführung aller Komponenten
- Korrosionsbeständig und wetterfest dank Aluminium
- Leicht reparierbar und langlebig
- Geeignet für regelmäßige Wartungsarbeiten
- Made in Germany
- In drei Ausführungen erhältlich: reguläre Pfosten, kompakte Pfosten (NEO kompakt), neigbare Pfosten (NEO neigbar)
Mit BAVARIA NEO können Sie Flachdachflächen effizient und normgerecht sichern. Das System kombiniert höchste Sicherheit mit maximaler Flexibilität. Als temporärer Seitenschutz bietet NEO Kollektivschutz nach DGUV Information 201-056, schützt alle Absturzbereiche und lässt sich dank modularer Bauweise individuell anpassen. Die Montage ist schnell, die Materialien robust, korrosionsbeständig und wetterfest – ideal für regelmäßige Wartungsarbeiten und langfristigen Einsatz auf dem Dach.
Sie wünschen eine Beratung?
Unser Team unterstützt Sie bei der Auswahl und Planung der BAVARIA NEO Absturzsicherung für Flachdächer für Ihre Dachfläche.
FAQ – Häufige Fragen zur DGUV 201-056
Was ist der Zweck einer DGUV Information?
Die DGUV Information hilft Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen dabei, staatliche Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften umzusetzen.
Dabei unterscheidet die DGUV in ihren Publikationen zwischen mehreren Typen von Regelwerk. So gibt es Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze. DGUVInformationen
enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen und die z. B. für bestimmte Branchen, Tätigkeiten, Zielgruppen konkrete praxisgeeignete Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheit vorstellen.
Auch wenn DGUV Informationen nicht rechtsverbindlich sind, gelten sie als praxisrelevanter Leitfaden für die Umsetzung der Vorschriften.
Was ist beim Aufbau von Seitenschutzsystemen wie BAVARIA NEO zu beachten?
Beim Aufbau von Seitenschutzsystemen ist die fachgerechte Montage entscheidend. Die Befestigung muss gemäß Herstellerangaben erfolgen, das geschulte Montagepersonal die Aufbau- und Verwendungsanleitung einhalten. Dabei sind die statischen Vorgaben zu prüfen, insbesondere Lastaufnahme, Lagesicherheit und Dachneigung (EN 13374 Klassifizierung). Nach dem Aufbau muss das System durch eine befähigte Person geprüft und freigegeben. Vor jeder Benutzung sollte zudem eine Sichtprüfung erfolgen. Alle Montage- und Prüfschritte sind zu dokumentieren, um die dauerhafte Sicherheit des Systems zu gewährleisten.
Was sind die Anforderungen an das Montagepersonal von Seitenschutzsystemen?
Das Montagepersonal muss über ausreichende Fachkunde verfügen und mit dem jeweiligen Seitenschutzsystem vertraut sein, idealerweise durch eine Schulung, Autorisierung oder Zertifizierung des Herstellers. Zudem muss es in der Lage sein, sich selbst fachlich korrekt zu sichern, die Aufbau- und Untergrundsituation zu beurteilen und die Aufbauplanung mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort abzugleichen.
Gerne bieten wir Ihnen Schulungen für unsere Seitenschutzsysteme an. Kontaktieren Sie uns!
Was ist bei der Benutzung von Seitenschutzsystemen zu berücksichtigen?
Kollektive Schutzmaßnahmen (wie Geländer, Brüstungen, Seitenschutz) bieten den höchsten Sicherheitsstandard nach DGUV 201-056, erfordern aber eine sorgfältige Planung während der Nutzung der Dachfläche. Jeder Nutzer muss in die ortsspezifischen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für die Schutzmaßnahmen und auftretende Gefährdungen eingewiesen sein. Dafür empfiehlt die DGUV Information eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung.
Dürfen Seitenschutzsysteme für öffentliche Bereiche genutzt werden?
Nein, Seitenschutzsysteme dürfen nicht zur Absicherung von öffentlichen Verkehrsflächen eingesetzt werden.
Wie werden Seitenschutz-Systeme geprüft und instandgehalten?
Betreiber müssen jederzeit die Einsatzbereitschaft und sichere Benutzbarkeit der Systeme gewährleisten. Die Instandhaltung von Seitenschutzsystemen umfasst:
- den korrekten Auf- und Abbau nach Herstelleranweisungen
- Maßnahmen zur Wartung bei dauerhaftem Verbleib
- regelmäßige Prüfungen
- weitere Prüfung nach außergewöhnlichen (Wetter-)Ereignissen
- Sicht- und Funktionskontrollen vor jeder Nutzung
Die Prüfung muss durch eine zur Prüfung befähigte Person (für temporären Seitenschutz) durchgeführt werden.
Wie häufig muss ein Seitenschutz-System geprüft werden?
Die Häufigkeit der wiederkehrenden Sicht- und Funktionskontrolle nach DGUV Information richtet sich bei Seitenschutzsystemen nach den Angaben des Herstellers. Sie sollte jedoch mindestens alle 24 Monate durchgeführt werden. BAVARIA NEO ist bei der Nutzung mit dauerhaftem Verbleib 1 x jährlich (alle 12 Monate) zu prüfen.
Jede Prüfung ist durch eine zur Prüfung befähigte Person (für temporären Seitenschutz) durchzuführen.
Was passiert bei außergewöhnlichen Ereignissen?
Nach außergewöhnlichen Ereignissen, wie beispielsweise wie Witterungseinflüsse (z. B. Schneeschub, Gewitterereignisse) können Beschädigungen auftreten. Um die Sicherheit des Systems zu gewährleisten, sollte daher eine Prüfung durchgeführt werden.
Was ist eine zur Prüfung befähigte Person (für temporären Seitenschutz)?
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 2 Absatz 6 ist eine zur Prüfung befähigte Person „eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt“.
Detaillierte Informationen dazu liefert die TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“.
Bietet MAUDERER Schulungen für Montage- und Prüfpersonal an?
Ja, gerne können Sie sich persönlich bei Ihnen vor Ort in unsere Produkte einweisen lassen. Melden Sie sich dafür gerne bei unserem Vertriebs-Außendienst, um einen Termin zu vereinbaren.
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Sie finden die Flachdach-Absturzsicherung BAVARIA NEO bei unseren Partner-Händlern, sowie online in unserem Online-Shop.
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